Vor kurzem wurde bekannt, dass die Bezirksregierung die Erweiterung der Deponie Emscherbruch genehmigt. Wir hatten darum gebeten, dass die Stadt prüft, ob sie Klage dagegen erheben kann, weil in Gelsenkirchen bekanntlich ein einheitlicher politischer Wille gegen die Erweiterung existiert. Dies war nicht möglich, da die Stadt nicht klageberechtigt ist. Kann ich gerne später noch genauer darstellen.
Im Auftrag der Bürgerinitative „Uns stinkts!“ geht jetzt die Kanzlei Kuhlmann dagegen vor uns sieht einige materielle Gründe gegen die Erweiterung:
Nach den uns vorliegenden Informationen existiert unter dem Altbereich keine Basisabdichtung, die allerdings seit dem Jahr 2009 zwingend erforderlich wäre. Daher hätte nach unserer Auffassung die Deponie bereits im Jahr 2009 geschlossen werden müssen. Stattdessen soll nun dieser Bereich weiter aufgeschüttet werden. Insbesondere dieser Aspekt erscheint uns sehr zweifelhaft. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung wohl kein Quecksilberaustrag gemessen. Wir haben zudem Anhaltspunkte dafür, dass gutachterliche Stellungnahmen der Betreiberin unzutreffend, wenn nicht sogar geschönt worden sind. Wir gehen auch davon aus, dass Vorgaben des EU-Rechts verletzt worden sind.
Aus der Erklärung der Kanzlei
Zudem werde es zivilverfahren gegen die AGR geben und es haben sich rund 100 Anfragen von Anwohner*innen ergeben, so dass die Kanzlei deutliche Worte findet:
Die Betreiberin der Deponie wird sich also nicht nur mit der verwaltungsgerichtlichen Klage, sondern mit zahlreichen Zivilklagen auseinander zu setzen haben. Ihre Standortwahl sollte die Betreiberin also nochmal gründlich überdenken.
Ich bin sehr gespannt, wie es ausgeht und setze etwas auf die Gerichte.